Aufnahme
Aufnahme ins Begleitete Wohnen BeWo
Die Aufnahme ins Begleitete Wohnen BeWo basiert großteils auf Freiwilligkeit der Jugendlichen. Deshalb sollten folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Es gibt keinerlei Einschränkungen für die Aufnahme was die Nationalität, Religion oder Sexualität eines Jugendlichen betrifft. Ausschlusskriterien für eine Aufnahme sind ausgeprägte physische oder geistige Behinderungen.
Die Zuweisung zum Projekt erfolgt durch den zuständigen Sozialdienst, welcher die Betreuung finanziert und während des gesamten Projekts der Hauptansprechpartner für die Mitarbeiter des BeWo bleibt. In Ausnahmefällen erfolgt eine Unterbringung im Zwangskontext durch das Jugendgericht Bozen. Auch private Anfragen für die Begleitung von Jugendlichen in eigenen Wohnungen sind möglich.