Aufnahme
Die zuweisenden Dienste der Allgemeinen Jugendbetreuung sind in der Regel die Sozialdienste oder Schulen, es gibt aber auch die Möglichkeit, als Privatperson die Angebote in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für die Betreuung übernimmt der zuweisende Dienst, bei Anfragen durch Privatpersonen erfolgt die Finanzierung des Projekts ohne öffentliche Zuschüsse direkt durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten.