Aufnahme

Anfragen um Aufnahmen in die Wohngemeinschaften

Anfragen um Aufnahmen in die Wohngemeinschaften der Villa Winter

Anfragen um Aufnahmen in die Wohngemeinschaften werden über den Sozialdienst und/oder durch eine Fachambulanz für psychosoziale Gesundheit im Kindes- und Jugendalter an die Verantwortlichen der Wohngemeinschaften der EOS Sozialgenossenschaft gestellt.

Gegen eine Aufnahme können ausgeprägte physische oder geistige Behinderungen, sowie Primärdiagnosen in Bezug auf Essstörung, Sucht und antisoziale Anteile sprechen. Gruppendynamik und Störungskompatibilität werden bei einer Anfrage berücksichtigt.

Entlassung und Nachbetreuung

Wenn sich ein Projektende abzeichnet, werden verstärkt alle Betroffenen in den Prozess eingebunden. Das Team der Villa Winter legt Wert auf Nachhaltigkeit und demzufolge auf eine frühzeitige ehrliche Diskussion bezüglich Zukunftsplanung. Schwierigkeiten und Grenzen in beruflicher oder familiärer Hinsicht müssen in der Planung berücksichtigt werden.

Eine Rückführung in die Familie kann eventuell durch die Ambulante Sozialpädagogische Familienarbeit (ASF) der EOS Sozialgenossenschaft unterstützt werden, ein Übertritt in das Begleitete Wohnen (BEWO) durch eine Übergangsprojekt oder eine begrenzte Nachbetreuung von Seiten des Behandlungsteams der Wohngemeinschaft erleichtert werden.