Aufnahme

Aufnahme ins Begleitete Wohnen BeWo

Die Aufnahme ins Begleitete Wohnen BeWo basiert großteils auf Freiwilligkeit der Jugendlichen. Deshalb sollten folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • die Freiwilligkeit aller Beteiligten
  • die Motivation, an persönlichen Zielen zu arbeiten und Entwicklungsschritte in Richtung Selbstständigkeit zu machen
  • ein bestimmtes Maß an Selbständigkeit (z.B. Hausarbeiten und Kochen)
  • die grundsätzliche Bereitschaft zu schulischer/beruflicher Bildung oder Erwerbstätigkeit
  • die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialassistenten und den Fachkräften des Begleiteten Wohnen
Aufnahme ins Begleitete Wohnen BeWo

Es gibt keinerlei Einschränkungen für die Aufnahme was die Nationalität, Religion oder Sexualität eines Jugendlichen betrifft. Ausschlusskriterien für eine Aufnahme sind ausgeprägte physische oder geistige Behinderungen.

Die Zuweisung zum Projekt erfolgt durch den zuständigen Sozialdienst, welcher die Betreuung finanziert und während des gesamten Projekts der Hauptansprechpartner für die Mitarbeiter des BeWo bleibt. In Ausnahmefällen erfolgt eine Unterbringung im Zwangskontext durch das Jugendgericht Bozen. Auch private Anfragen für die Begleitung von Jugendlichen in eigenen Wohnungen sind möglich.