Aufnahme

Der zuweisende Dienst ist ausschließlich der Sozialdienst der Bezirksgemeinschaft Pustertal, in Sterzing der Sozialdienst der Bezirksgemeinschaft Wipptal.

Einer Entscheidung für die Maßnahme der ASF geht oft eine längere Begleitung durch die Sozialpädagogische Grundbetreuung (SPG) und immer eine sozialarbeiterische Problemdefinition (und Familienanamnese) durch den zuständigen Mitarbeiter der SPG voraus.

Im Falle einer Aufnahme wird der Familie sofort ein/e oder in manchen Fällen auch zwei  zuständige/r FamilienarbeiterInnen aus dem Team der ASF zugewiesen.